Die Darstellung eines Verdachts in den Medien ist laut des Bundesgerichtshofs (BGH) zulässig, wenn es durch das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist, über den Verdacht zu berichten. Voraussetzung ist, dass ein Mindestbestand an Wahrheit gegeben ist und zudem eine Meinungsberichterstattung vorliege. Sachverhalt – Verdachtsbericht Anlass für diese Entscheidung war der Streit zwischen der Deutschen …
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